Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag
Hotel-Restaurant Im Goldenen Grund
Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Mietvertrag) sowie für alle dem Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels inklusive Gutscheinen. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
1. Reservierungen und Optionen
Die Reservationsvereinbarung und deren Änderung betreffend Leistungen vom Hotel werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind.
Die konkreten Leistungen richten sich nach der Reservierungsbestätigung. Meldet der Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservierung ergebenden Rechnungsbetrag.
Für Reservierungen, die erst am Tag der Anreise erfolgen, ist die Reservierung im Augenblick der Annahme durch das Hotel auch ohne schriftliche Bestätigung bzw. Rückbestätigung verbindlich.
Die Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel über sämtliche Zimmer verfügen, sofern nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung- gegenseitig unterschrieben- vorliegt.
2. An- und Abreise bei Hotelzimmern
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Dies gilt nicht, wenn eine spätere Anreise vereinbart wurde.
Die Zimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein, bei einer gewünschten Abreise nach 10.00 Uhr wird gebeten, am Vorabend der Abreise anzufragen.
3. Annullierung der Reservierung
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende grundsätzlich verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:
– Absage bis 31 Tage vor Anreise kostenlos möglich
- Absage 30 – 16 Tage vor Anreise: 40% der reservierten Leistungen
– Absage 15 – 8 Tage vor Anreise: 50% der reservierten Leistungen
- Absage 7 – 1 Tag vor Anreise: 70% der reservierten Leistungen
– Absage am Tag der Anreise: 90% der reservierten Leistungen
– nicht angereist: 100% der reservierten Leistungen
Das Hotel ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
4. Preise und Zahlungsmodalität
Die Preise ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Die Preise werden in Euro berechnet und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer Das Hotel ist berechtigt, teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei größeren Reservierungen. Vereinbarte Vorauszahlungen müssen bis zum vereinbarten Datum bei der Bank des Hotels gutgeschrieben sein. Verspätete oder nicht eingetroffene Zahlungen entbinden das Hotel automatisch von der Erbringung der vereinbarten Leistung. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten der Hotelübernachtung bei Abreise zu begleichen. Übernachtungskosten können per Rechnung von der Firma des Gastes, nach schriftlicher Kostenübernahmebestätigung, beglichen werden. Rechnungen vom Hotel sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
5.Haftung
Die Gäste im Hotel haften dem Hotel in vollem Umfang für die durch sie selbst, Ihre Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrlässig verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder eindeutig nachweislicher grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, nach den Bestimmungen des BGB max. das 10fache des Zimmerpreises (max. Euro 2550.-). Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein nachweisbares Verschulden vorliegt, eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Hochwasser, Rohrbruch, Feuer etc. wird ausgeschlossen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto ( Parkplatz oder Garage ) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt. Bei Verlust oder Beschädigung der Nachsendung durch die Post sowie nicht rechtzeitigem Eintreffen entsteht dem Hotel keine Haftung.